Die Übergangszeit der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bzw. auf englisch General Data Protection Regulation (GDPR) ist seit dem 25. Mai 2018 beendet und die damit verbundenen Regelungen entfalten unmittelbar Ihre Wirkung.
Eine gute Einführung bietet das Dokument „Was muss ich wissen zur
EU-Datenschutz Grundverordnung?“ des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien: https://www.bitkom.org/Presse/Anhaenge-an-PIs/2016/160909-EU-DS-GVO-FAQ-03.pdf
Die DSGVO erhöht die Messlatte für den Datenschutz und führt eine grundsätzliche Umkehr der Beweispflicht um.
Das bedeutet, dass Sie als Organisation zeigen müssen, welche Maßnahmen getroffen worden sind, damit der Datenschutz eingehalten wird.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie eine valide Datenschutzerklärung für Ihre Webseite vorbereitet haben.
Ebenfalls ist die verschlüsselte Übertragung von Formularinhalten auf Webseiten, die persönliche Daten enthalten können, nun zwingend erforderlich.
Grundsätzlich steht bei der PROLAN Solutions GmbH der vertrauliche Umgang mit Daten auf der höchsten Priorität.
Hierzu gehören folgende Grundsätze:
- Die Softwaresysteme, die wir konzipieren, gehen sparsam mit der Speicherung von Daten um.
- Wir vermeiden, wenn möglich, die Einbindung externer System, wie Google Analytics.
- Der Betrieb von Softwaresystemen in der EU und bei den meisten unserer eigenen Lösungen auch direkt in Deutschland ist bei uns bevorzugt.
Bitte schreiben Sie bei Fragen an uns zum Thema Datenschutz eine E-Mail an datenschutz@prolan.io.